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Wer muss berichten?

Der Berichtsanwendungsbereich der EU-Taxonomie folgt bei nichtfinanziellen Unternehmen dem CSRD-Perimeter und ergänzt diesen bei Finanzinstituten um sektorspezifische Regeln.

Zentrale Schwellenwerte für den Pflichtumfang

Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 fällt ein Unternehmen grundsätzlich nur dann in den verpflichtenden CSRD- und damit Artikel-8-Taxonomie-Anwendungsbereich, wenn es beide Schwellenwerte überschreitet; nationale Umsetzung und Konzernregeln sind zu beachten.

> 1.000

Beschäftigte

Durchschnittliche Zahl im Geschäftsjahr

> 450 Mio. EUR

Nettoumsatz

Jährlicher Nettoumsatz

Die Richtlinie (EU) 2026/470 trat am 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die relevanten Änderungen bis 19. März 2027 umsetzen; daher sind nationales Recht und etwaige Übergangsausnahmen zu prüfen.

Die drei zentralen KPIs

Betroffene nichtfinanzielle Unternehmen berichten taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatz, CAPEX und OPEX. Die Verordnung (EU) 2026/73 erlaubt unter ihren Detailvorgaben eine 10-%-Wesentlichkeitsvereinfachung für qualifizierende Tätigkeiten je KPI.

Umsatz

Anteil des Nettoumsatzes aus taxonomierelevanten Tätigkeiten.

Taxonomiekonformer Umsatz / gesamter Nettoumsatz

CAPEX

Anteil der Investitionsausgaben für taxonomierelevante Vermögenswerte, Projekte oder Übergangspläne.

Taxonomiekonformer CAPEX / gesamter CAPEX

OPEX

Anteil des relevanten operativen Aufwands für taxonomierelevante Tätigkeiten.

Taxonomiekonformer OPEX / taxonomiefähiger OPEX

Berichterstattung nach Unternehmenstyp

Unterschiedliche Kategorien von Unternehmen unterliegen unterschiedlichen Offenlegungspflichten.

Nichtfinanzielle Unternehmen im CSRD-Anwendungsbereich

CSRD

Unternehmen im verpflichtenden CSRD-Anwendungsbereich berichten Umsatz, CAPEX und OPEX mit Aufschlüsselung nach Eligibility und Alignment.

  • Offenlegung je Umweltziel
  • Standardisierte KPI-Templates
  • Getrennte Behandlung von Enabling- und Transitional-Aktivitäten

Banken und Kreditinstitute

CRR

Banken berichten die Green Asset Ratio und weitere taxonomiebezogene Portfolioindikatoren.

  • GAR auf Basis des Bankbuchs
  • Aufschlüsselung nach Ziel und Sektor
  • Regeln für ausgeschlossene Exposures

Versicherer

Solvency II

Versicherungsunternehmen berichten Taxonomie-Ausrichtung für Investments und bestimmte Underwriting-Exposures.

  • Offenlegung zur Investment-Ausrichtung
  • Indikatoren für klimabezogenes Underwriting

Asset Manager

SFDR

Vermögensverwalter berichten Taxonomie-Ausrichtung auf Unternehmens- und Produktebene.

  • Produktausrichtung für relevante Fonds
  • Verknüpfung mit SFDR-Reporting

Umsetzungszeitplan

Die EU-Änderungen gelten teils unmittelbar durch Verordnungen und teils erst durch die nationale Umsetzung von Richtlinien.

Welle 12024 für GJ 2023

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die zuvor unter die NFRD fielen

Erste Berichtswelle
EU-Reform des Anwendungsbereichs18. März 2026

Die Richtlinie (EU) 2026/470 tritt in Kraft und setzt den allgemeinen CSRD-Pflichtumfang bei mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz fest

Nationale Umsetzung erforderlich
ÜbergangsregelungGeschäftsjahre mit Beginn 2025-2026

Mitgliedstaaten können Unternehmen ausnehmen, die nicht beide neuen Schwellenwerte überschreiten; maßgeblich ist nationales Recht

Nationale Umsetzung prüfen
UmsetzungsfristBis 19. März 2027

Die Mitgliedstaaten müssen die relevanten nationalen Umsetzungsvorschriften in Kraft setzen

In der Übergangszeit gilt nationales Recht

Eligibility versus Alignment

Eligibility fragt, ob die Tätigkeit in den delegierten Rechtsakten erfasst ist. Alignment fragt, ob sie zusätzlich die vier materiellen Bedingungen erfüllt.

Beide Kennzahlen zusammen zeigen den Unterschied zwischen Abdeckung und tatsächlicher Umweltleistung.

Den gesamten Rahmen erkunden

Verstehen Sie Verordnung, Ziele und technische Kriterien, die hinter der Berichtspflicht stehen.